Gesetzliche Grundlage:
Gemäß § 14 AschG und § 154 BauV sind Arbeitgeber verpflichtet, für eine ausreichende Unterweisung der Arbeitnehmer über Sicherheit und Gesundheitsschutz zu sorgen. Die Unterweisung muss nachweislich erfolgen und von Sach- bzw. Fachkundigen Personen durchgeführt werden.
Unterweisungen
